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| News-Archiv Aktuelle Urteile und Gesetze [ zurück zur News-Übersicht ] "Arme" Justiz- und Behördenkassen benötigen mehr Geld von Ihnen Heimlich still und leise gehen sie vonstatten - die fortlaufenden Erhöhungen der Gerichtskosten und Verwaltungsgebühren. Nachdem innerhalb von wenigen Jahren die sogenannte Aktenversendungspauschale von €4 auf €12 eine Verdreifachung erfahren hatte, erfolgte nun zum 1.7.2006 eine "bescheidene" Erhöhung der Mindestgerichtskosten für das gerichtliche Mahnverfahren von €18 auf €23, also eine "bescheidenere" Erhöhung um nur etwa 27 %. Düsseldorf,den 23.8.2006 | ||||||||
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