Hinweise auf Anwaltsbriefbögen wie "....zugelassen an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten......."
.....Nein, solche Hinweise auf websites oder Briefköpfen von Anwaltskanzleien sind kein Scherz, nicht einmal ein schlechter.
Seit dem 1.7.2007 sind Rechtsanwälte nicht mehr wie
zuvor bei dem für ihre Kanzlei zuständigen Amtsgericht
zugelassen, sondern bei der Rechtsanwaltskammer ihres Bezirks.
Überhaupt nicht als Scherz ist denn auch eine
Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth
anzusehen,die auf den 5.3.2008 datiert.
Der Leitsatz dieser Entscheidung mit dem
Aktenzeichen 3 O 233/08 lautet:
> > > Der auf Briefen einer Rechtsanwaltskanzlei aufgeführte Hinweis „zugelassen beim Landgericht ..., beim Oberlandesgericht .... und Bay.OblG in München, postulationsfähig bei allen Amts- und Landgerichten“ stellt eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung des rechtssuchenden Publikums dar.<<<
Die weitere Begründung der Ansicht des Gerichts finden Sie
hier
Das Landgericht Frankenthal hat in einem gleichartig gelagerten Fall ebenfalls ein wettbewerbswidriges Verhalten der abgemahnten Rechtsanwälte angenommen.
Näheres
hier
Eine weiteres gleichgelagertes Urteil hat das LG Dresden
am 5.9.2008 verkündet - 42 HK O 227/08 EV
Sie können die Entscheidung im Volltext von unserem Downlaod- Bereich als pdf herunterladen.
Schon vor den genannten Entscheidungen, galten seit dem 1.7.2007 entsprechende Hinweise als Verstoß gegen das anwaltliche Berufsrecht. In einer juristischen Fachzeitschrift
(Neue Juristische Wochenschrift/ NJW - Spezial 2008,
S. 95)
wurde schon vor der Entscheidung aus Nürnberg mitgeteilt, die (Weiter)Verwendung entsprechender Hinweise ab dem 1.7.2007 offenbare
"mangelnde Kenntnisse des anwaltlichen Berufsrechts."
Nun scheint also auch noch eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung des rechtssuchenden Publikums
vorzuliegen, worauf zum Beispiel der
Frankfurter Anwaltsverein
schon seit dem 7. August 2008 hinweist.
Wir müssen uns allerdings einer eigenen Kommentierung
zu den Kanzleien, die auf diese Warnungen bisher nicht reagiert haben - anders als etwa "die NJW" - enthalten.
Unsere Meinung zu äußern könnte wiederum als unlauter,
weil "Mitbewerber herabsetzend" angesehen werden :-(
Düsseldorf, 3.3.2009
|